Organultraschall

Bei dieser Untersuchung wird Ihr Kind umfassend vom Kopf bis zu den Füßen mit einer Ultraschalluntersuchung kontrolliert (auch genannt Ultraschallfeindiagnostik oder Fehlbildungsultraschall). Wir vermessen Ihr Kind sehr exakt, die Organe werden sorgfältig kontrolliert. Auch mittels Farbe können wir die Funktion vieler Organe beurteilen und auch den Mutterkuchen sowie die Fruchtwassermenge darstellen. So können wir mögliche Erkrankungen und Fehlbildungen frühzeitig erkennen. In der 20.-23. Schwangerschaftswoche ist Ihr Ungeborenes deshalb gut zu untersuchen, da die Organe einerseits schon eine gute Größe haben und andererseits Ihr Kind noch „im Ganzen“ zu überschauen ist. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es aufgrund des kindlichen Wachstums schwieriger, einzelne Details zu beurteilen.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, daß der Erfolg einer Ultraschalluntersuchung des Kindes neben der Gerätequalität und der Erfahrung des Untersuchers sehr von den Bedingungen bei einer Untersuchung abhängt. So spielt die Lage Ihres Kindes, die Position des Mutterkuchens (Plazenta) und die Dicke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung. Diese Untersuchung stellt den sogenannten „Goldenstandard“ in der Beurteilung des Kindes dar und erlaubt es, bis zu 90% der Fehlbildungen pränatal zu erkennen. Aber auch unter günstigen Bedingungen können Chromosomenstörungen nie vollständig ausgeschlossen werden.

Auch kleinere Fehlbildungen wie z.B. eine Gaumenspalte oder ein Loch in der Herzscheidewand können manchmal nicht erkannt werden. Da die Untersuchung bis zur 23. SSW durchgeführt wird, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, daß sich bestimmte Auffälligkeiten erst später in der Schwangerschaft entwickeln oder zeigen. Bei einer bestehenden Indikation ist diese Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sollten bei Ihnen keine Indikation bestehen, kann ein Organultraschall auch als Selbstzahlerleistung erbracht werden.