Betreuung in der Schwangerschaft laut Mutterpass
Mit der Feststellung Ihrer Schwangerschaft werden Sie umfassend beraten und untersucht, wie es in den Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehen ist. Nach der Erhebung Ihrer medizinischen Vorgeschichte, Überprüfung Ihres Impfpasses und der Information, wie Sie mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gut in die aufregende Zeit Ihrer Schwangerschaft starten können, besprechen wir auch die Möglichkeit von weiteren Vorsorgeuntersuchungen.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind
- Serologische Untersuchung auf Infektionen (z.B. Röteln bei Schwangeren ohne dokumentierte zweimalige Impfung, Lues, Hepatitis B, HIV, Toxoplasmose bei gegründetem Verdacht und andere Infektionen)
- Bestimmung der Blutgruppe und der Antikörper
- Hämoglobinbestimmung
- Blutdruckmessung
- Feststellung des Körpergewichts
- Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Zucker, Sediment und ggf. bakteriologische Untersuchung
- Kontrolle des Standes der Gebärmutter
- Kontrolle der kindlichen Herzaktion
- Feststellung der Lage des Kindes
- Suchtest auf Gestationsdiabetes (ca. 25. Schwangerschaftswoche)
- Ableitung der kindlichen Herztöne (CTG, ab ca. 28. Schwangerschaftswoche).
Drei Ultraschalluntersuchungen zum Zeitpunkt der 10. , 20. und 30. Schwangerschaftswoche
Bei Auffälligkeiten und medizinischer Notwendigkeit können zusätzliche Untersuchungen notwendig werden.
Um Ihr Kind und Sie noch besser zu überwachen und zu untersuchen gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Diagnostik, die dem medizinisch aktuellen Stand entsprechen.
Gerne finden wir gemeinsam heraus, was für Sie in Frage kommt. Dies sind sogenannte IGeL-Leistungen.